Das Sport- und Freizeitheim wurde für den Schul- und Breitensport und für die Jugend errichtet,
Die Vergabe des Sport- und Freizeitheims an die Benutzer ist Sache des Marktes Isen. Die Räume dürfen nur zum vereinbarten Zweck benutzt werden.
Ohne die verantwortliche Person ist das Betreten des Sport- und Freizeitheims nicht gestattet.
Die verantwortliche Person hat als erste das Sport- und Freizeitheim zu betreten und es als letzte zu verlassen, nachdem sie sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Sport- und Freizeitheims überzeugt hat.
Die Benutzungszeit ist so einzurichten, dass das Sport- und Freizeitheim spätestens um 23.00 Uhr abgeschlossen werden kann. Im Einzelfall kann ein anderer Zeitpunkt vereinbart werden.
Etwaige Schäden am Gebäude oder an Einrichtungen sind sofort der Gemeindeverwaltung des Marktes Isen oder dem Hausmeister zu melden.
Die Namen der verantwortlichen Personen sind der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Ein Wechsel ist ebenfalls anzuzeigen.
Der Sportraum darf nur mit sauberen Turnschuhen, deren Sohlen nicht abfärben, betreten werden. Es dürfen keine kleinflächigen Gegenstände abgestellt werden, da sonst der elastische Boden beschädigt wird.
Die Benutzung von eingebautem und beweglichem Inventar ist grundsätzlich jedem Benutzer gestattet. Ausnahmen werden vom Markt Isen bestimmt
Öffentliche Veranstaltungen dürfen nur mit besonderer Genehmigung des Marktes Isen durchgeführt werden. Die Genehmigung kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden. Sie ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung des Marktes Isen einzuholen.
Das Grillen unter dem Vordach ist verboten!
Das Einstellen von Motorrädern und Fahrrädern ist in den Räumlichkeiten des Sport- und Freizeitheims nicht erlaubt. Die Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.
Duschanlagen dürfen nur von den Sportteilnehmern benutzt werden.
Ein Vertreter der Gemeinde, der Hausmeister oder die Aufsichtsperson sind berechtigt. Benützer des Sport- und Freizeitheims, die dieser Ordnung zuwiderhandeln, aus dem Sport- und Freizeitheim zu verweisen.
Die Vereine und verantwortlichen Personen haften dem Markt Isen für alle aus Anlass seiner Benutzung entstandenen Schäden.
Der Benutzer kann bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Ordnung von der weiteren Benutzung des Sport- und Freizeitheims ausgeschlossen werden.
Diese Benutzungsordnung tritt ab sofort in Kraft. Der Hausmeister sowie die Benutzer erhalten eine Ausfertigung dieser Ordnung.
Isen, 29. Oktober
Irmgard Hibler
Erste Bürgermeisterin