Auf der Grundlage von § 8 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung 06.04.2025 die nachfolgenden Mitgliedsbeiträge beschlossen.
Diese Gebührenordnung legt die Mitglieder-Jahresbeiträge des Hauptvereines fest und regelt das Beitragseinzugsverfahren.
1. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und gelten ab 2026
Kinder (bis 14 Jahre) Euro 30,00
Jugendliche (bis18 Jahre) Euro 50,00
Erwachsene Euro 70,00
Passive (Erwachsene) Euro 34,50
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
2. Aufnahmegebühren sind von der Mitgliederversammlung festzusetzen, wenn die Bedürfnisse des Vereins es erfordern.
3. Die einzelnen Abteilungen können zusätzliche Abteilungsbeiträge festlegen. Diese müssen von der jeweiligen Abteilungsversammlung beschlossen und der Vorstandschaft zur Genehmigung vorgelegt werden.
4. Die Beiträge werden mittels Lastschriftverfahren halbjährlich eingezogen.
5. Unkosten, die durch falsche Konten- oder Bankenbezeichnungen (Rücklastschriften) entstehen, werden dem jeweiligen Mitglied berechnet.[FG2]
6. Festlegung der Altersgrenze. Mitglieder die bis einschließlich 30.09. des Geschäftsjahres (GJ) in eine neue Altersgrenze fallen, zahlen den Mitgl.-Beitrag für die neue Altersgrenze. Beispiel: Ein Kind das am 1.10. od. später des GJ 14 Jahre alt wird, zahlt noch den Beitrag für Kinder. Dies gilt analog für Jugendliche.
7. Mitgliedsbeitrag für Neueintritte im GJ.
Wer bis einschließlich 30.09. des GJ in den Verein eintritt, zahlt noch den gesamten Jahresbeitrag.
Wer ab dem 1.10. des GJ in den Verein eintritt, bleibt für dieses GJ beitragsfrei.
Datum: 06.04.2025
[FG2]Wird das so gehandhabt?
Florian Geiger (Dienstag, 10 März 2026 11:59)
Ist ein bisschen die Frage, ob wir das wollen oder den Satz hier streichen müssen. Das müssen wir im Vorstand vielleicht mal besprechen..
Antje Bieber (Dienstag, 24 Februar 2026 14:52)
ZU dem Kommentar FG2: Bei den säumigen Zahlern aus 2025 und auch aus den Unterlagen von Regina geht nicht hervor, dass wir die Bankgebühren auch anfordern.