Diese Finanzordnung regelt in Ergänzung der Satzung das Haushalts- und Kassenwesen des Vereins.
Die Finanzwirtschaft des Vereins ist wirtschaftlich und sparsam zu führen.
Die Haushaltspläne der Abteilungen sind von den Abteilungsleiter_innen zu erarbeiten und dem geschäftsführenden Vorstand vorzulegen.
Der vom geschäftsführenden Vorstand aufgestellte Gesamthaushaltsplan ist der Vorstandschaft vorzulegen und von dieser mit einfacher Stimmenmehrheit zu beschließen.
Die einzelnen Positionen des Haushaltsplans sind gegenseitig deckungsfähig.
Im Jahresabschluss sind die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres nachzuweisen und die Schulden sowie das Vermögen aufzuführen. Er hat außerdem eine Vermögensübersicht zu enthalten.
Nach der Prüfung durch die gewählten Kassenprüfer_innen erstattet der/die Schatzmeister_in der Vorstandschaft über das Ergebnis Bericht. Nach Genehmigung durch die Vorstandschaft erfolgt die Veröffentlichung der Jahresrechnung in der Mitgliederversammlung.
Der/die Schatzmeister_in verwaltet die zentrale Kassen- und Buchungsstelle.
Er/sie ist berechtigt, laufend wiederkehrende bzw. durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes genehmigte Zahlungen selbständig zu tätigen.
Der/die Schatzmeister_in überwacht mit Unterstützung der/s 1. Vorsitzenden die selbständige Kassenführung der Abteilungen.
Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos und grundsätzlich über die Bankkonten des Vereins abzuwickeln.
Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Kassenbeleg vorhanden sein.
Belege müssen den Tag der Ausgabe, den Betrag, den Verwendungszweck und ggf. den/die Begünstigten enthalten. Die sachliche Berechtigung der Ausgabe ist durch Unterschrift gem. §7 zu bestätigen.
Die Abteilungen führen die Abteilungskassen selbständig.
Für die erforderlichen Ausgaben des Abteilungsbetriebes steht das von der Vorstandschaft genehmigte Budget zur Verfügung.
Spenden mit dem Ziel, eine bestimmte Abteilung zu fördern, werden vom Hauptverein an die Abteilung weitergeleitet.
Die ordnungsgemäße Führung und Verwaltung aller Belege für Einnahmen und Ausgaben erfolgt durch die jeweilige Abteilung.
Die Einnahmen und Ausgaben sind dem/der Schatzmeister_in mittels Kontenplan unaufgefordert bis spätestens 15.4., 15.7. 15.10. und 15.1. für das vorangegangene Quartal vorzulegen. Die Abrechnungen sind nur verbindlich, wenn sie vom/von der zuständigen Kassierer_in und Abteilungsleiter_in mit Datum und Unterschrift versehen sind.
Den ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen des Vereins sind Aufwände und Kosten nach den jeweils gültigen Beschlüssen der Vorstandschaft zu erstatten.
Für Fahrtkostenerstattungen ist das entsprechende Formular zu verwenden.
In allen Finanzangelegenheiten, die in der Satzung und dieser Finanzordnung nicht festgesetzt sind, entscheidet die Vorstandschaft.
Hinsichtlich Geschenken und Zuwendungen wird auf die steuerrechtlichen Bestimmungen verwiesen.
Diese Finanzordnung tritt erstmalig gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.07.97 in Kraft.
Änderungsstand 31.12.2001 Umstellung von DM auf Euro €.
Änderungsstand 14.05.2002 Auf Beschluss der Vorstandschaft §7 neu gefasst.
Änderungsstand: Überarbeitung gem. Beschluss der Vorstandschaft im Mai 2013