3.5 Ehrenordnung

3.5.1 Präambel

Mit dem Ziel, Vereinsmitglieder aus gegebenem Anlass und aufgrund besonderer Veranlassung zu ehren, wurden in der Mitgliederversammlung vom _____ aufgrund des eingebrachten Vorstandsbeschlusses die nachfolgenden Grundsätze für die Vornahme von Ehrungen verabschiedet.

 

Es besteht Einigkeit darüber, dass durch die Aufstellung dieser Richtlinien zur Durchführung von Ehrungen ein Rechtsanspruch von seitens des Vereinsmitglieds nicht hergeleitet werden kann und insoweit die Entscheidung zur Vornahme der Ehrung der Vorstandschaft ggf. auch in Abstimmung mit der Mitgliederversammlung, in Einzelfällen grundsätzlich vorbehalten bleibt.

 

Zu berücksichtigen sind weiterhin das Gefüge des Vereins und auch die hierfür vorhandenen Vereinsmittel.[FG1]

 

Folgende Ehrungsarten sind vorgesehen:

 

1. Verleihung einer Urkunde

2. Verleihung von Ehrenzeichen (Vereinsnadel und BLSV-Verdienstnadel in verschiedenen Abstufungen

3. Verleihung der Vereins-Ehrenmitgliedschaft oder einer Vereins-Ehrenamtes

4. Ehrung von Mitgliedern/Nicht-Mitgliedern aus gegebenem Anlass.

 

3.5.2 Allgemeine Voraussetzungen

3.5.2.1 Verleihung einer Urkunde

Aus Anlass besonderer Vereinshöhepunkte (Jubiläen, größere Vereinsveranstaltungen etc.) und wegen ihres besonderen Einsatzes, darüber hinaus aber auch im Hinblick auf langjährige tatkräftige Unterstützung des Vereins, sollen an Mitglieder „Ehrenurkunden” ausgehändigt werden, die zumindest der Unterzeichnung seitens der Vorstandschaft und ggf. des Abteilungsleiters bedürfen. Weiterhin sollen auch mit einer Urkunde besonders verdiente aktive oder passive Mitglieder geehrt werden, um hierdurch die herausragenden Einzelleistungen oder aber auch die langjährige Verbundenheit bzw. das Engagement für den Verein zu würdigen.

 

Die Urkunde kann entweder separat oder auch ergänzend mit den nachfolgenden Ehrungen ausgefertigt und überreicht werden.

3.5.2.2 Verleihung von Ehrenzeichen (Vereinsnadel und BLSV-Verdienstnadel in verschiedenen Abstufungen)

Als deutlich sichtbares Zeichen der Anerkennung für verdiente Vereinsmitglieder ist darüber hinaus die Verleihung einer „Vereinsnadel” und der „BLSV-Verdienstnadel” in verschiedenen Ausführungen vorgesehen.

 

Die Verleihung erfolgt i.d. Regel anlässlich der jährl. Mitglieder- bzw. Hauptversammlung. Die Verleihung für 10-jährige Mitgliedschaft erfolgt in der jeweiligen Abteilungsversammlung.[FG2]

 

Wenn es sich feststellen lässt, dass das zu ehrende Mitglied sich an die vorgegebenen Vereinsstatuten gehalten hat und somit Gründe, die einer Ehrung entgegenstehen, weder aus der Person, noch in Bezug auf das Zusammengehörigkeitsgefühl des Vereins entgegenstehen wird die 

 

a) Vereinsnadel in Bronze

für eine 10-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein

 

b) Vereinsnadel in Silber

für eine 25-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein

 

c) Vereinsnadel in Gold

für eine 50-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein

 

verliehen

 

BLSV-Verdienstnadeln werden gemäß Ehrenordnung des BLSV (zu finden hier:   www.blsv.de/startseite/produkte/sport-und-sozialangebote/ehrungen/) verliehen und können über das Vereinsportal https://ehrungen.verein360.de bestellt werden

 

Die Ehren­zei­chen können ab einer fünf­jäh­ri­gen Mitglied­schaft im Abstand von fünf Jahren verlie­hen werden (5 Jahre, 10 Jahre, 15 Jahre, usw.). (Stand 17.03.2026

 

3.5.2.3 Verleihung der Vereins-Ehrenmitgliedschaft oder einer Vereins-Ehrenamtes

 a) Verleihung der Ehrenmitgliedschaft

Für herausragende Dienste um den Verein können Mitglieder zum „Ehrenmitglied” ernannt werden. Dies gilt auch für Mitglieder, die dem Verein wenigstens 50 Jahre angehört haben.

 

Für die Ernennung zum Ehrenmitglied aufgrund herausragender Dienste um den Verein ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen.[FG7] Die Ernennung zum Ehrenmitglied ist durch Übergabe einer entsprechenden Urkunde seitens des Vereins zu dokumentieren.

 

Ehrenmitglieder sind ab ihrer Ernennung von der Beitragszahlung befreit, sie behalten jedoch ausdrücklich alle Rechte eines sonstigen ordentlichen Mitglieds entsprechend der Vereinssatzung.

 

Ehrenmitglieder können aus gegebenem Anlass auch zu Vorstandssitzungen als beratende Mitglieder eingeladen werden[FG8] .

 

b) Für das Vereins-Ehrenamt

Aufgrund langjähriger aktiver Vereinsarbeit als Inhaber eines Vereinsamts kann Mitgliedern, die sich für bestimmte in der Satzung vorgesehene Ämter als besonders geeignet erwiesen haben für diese Position nach offiziellem Ausscheiden aus dem Amt und als Dank für besondere Pflichterfüllung, die Auszeichnung als Ehrenamt verliehen werden.

 

Die Verleihung eines Ehrenamts berechtigt das Mitglied, auch weiterhin beratend an Vorstands-/Ausschusssitzungen teilzunehmen.

3.5.2.4 Ehrung von Mitgliedern/Nicht-Mitgliedern aus gegebenem Anlass.

3.5.2.4.1 Vereinsmitglieder (in der Vorstandschaft oder mit Funktion)

a) Ehrung mit Steinkrug  mit Gravur

Für 10 Jahre als Mitglied in der Vorstandschaft – auch mit Unterbrechung.

 

c) Ehrung mit Urkunde und Sachgeschenk

Für 15 Jahre als Mitglied in der Vorstandschaft – auch mit Unterbrechung.

 

Dann alle 5 Jahre eine weitere Ehrung!

 

b) Ehrung mit Steinkrug mit Gravur

Für 10 Jahre als Mitglied mit Funktion - auch mit Unterbrechung (nicht in der Vorstandschaft).

(Definition zu „Funktion“ siehe Anhang2).

 

c) Ehrung mit Urkunde und Sachgeschenk

Für 15 Jahre als Mitglied mit Funktion – auch mit Unterbrechung (nicht in der Vorstandschaft).

(Definition zu „Funktion“ siehe Anhang2).

 

Dann alle 5 Jahre eine weitere Ehrung!

3.5.2.4.2 Vereins-Förderer

Die Vereinsnadel in der Fassung „Bronze”, „Silber”, „Gold” kann zudem auch an besondere Förderer des Vereins vergeben werden, wobei eine Mitgliedschaft im Einzelfall wegen der besonderen Verdienste Einsatz für den Vereinszweck nicht Voraussetzung sein muss. Für Nicht-Mitglieder bedarf es eines ausdrücklichen Beschlusses der Mitgliederversammlung.

3.5.3. Schlussbestimmungen

Die Vorstandschaft ist ausdrücklich ermächtigt, in Einzelfällen - soweit nicht zwingend über Satzung oder Ehrenordnung festgelegt - aus berechtigten Anlässen von den zeitlichen Vorgaben in Bezug auf die Verleihung von Auszeichnungen abzuweichen. Sollte ein Vereins-Ehrenausschuss im Einzelfall gebildet sein, ist dieser zuvor zu hören.

 

Die Mitgliedschaft zählt ungeachtet des Eintrittsalters ab Eintrittsjahr.

3.5.4. Ehrungen aus sonstigen Anlässen

Der Vorstand ist berechtigt, im Rahmen der Geschäftstätigkeit, im Interesse des Vereins sonstige Ehrungen der Vereinsmitglieder aus bestimmten Anlässen (Jubiläen, Hochzeiten etc.) im Interesse des Vereins vorzunehmen.

 

Erfolgte Ehrungen sind im Vereinsprotokoll schriftlich zu vermerken.

3.5.5. Aberkennung

Die Aberkennung eines Ehrenamtes oder einer Ehren-Vereinsmitgliedschaft aufgrund vereinsschädigenden Verhaltens entgegen dem Satzungszweck kann nur in Eilfällen von seiten des Vorstands vorläufig ausgesprochen werden; die Aberkennung bedarf jedoch grundsätzlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

 


Vorstehende Grundsätze wurden von der Mitgliederversammlung vom 30.07.1997 ausdrücklich gebilligt.

Änderung auf Beschluss der Vorstandschaft vom 17.03.03.

 

FG170326 Redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die gelebte Praxis (Krugfarbe, Sonderregelung für Frauen) , Verweis auf BLSV-Ehrungen aktualisiert

 


Offene Fragen FG

[FG1]Braucht es das?

[FG2]Wird meines Wissens nicht wirklich gelebt, oder?

[FG3]Wird meines Wissens nicht wirklich gelebt, oder?

 

[FG7]Aber nicht bei 50 jähriger Mitgliedschaft

[FG8]Wurde auch noch nie gemacht, oder?


Hier bitte Verbesserungs- und Streichvorschläge hinterlegen

Kommentare: 2
  • #2

    Florian Geiger (Dienstag, 17 März 2026 09:49)

    Krugfarbe gelöscht, Sonderregelung für Frauen gelöscht, entsprach nicht der gelebten Praxis

  • #1

    Antje Bieber (Dienstag, 24 Februar 2026 14:40)

    Wie ist das mit den Frauen und Steinkrügen - warum wird da ein Unterschied gemacht?

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