3.8 Benutzungsordnung Mehrzweckhalle

 


Benutzungsordnung für die Mehrzweckhalle

Die Mehrzweckhalle, einschließlich aller zugehörigen Einrichtungen sowie die Außenanlage (im Folgenden Mehrzweckanlage genannt) werden dem Schutz eines jeden Besuchers empfohlen.

§ 1 Allgemeines

Die Mehrzweckanlage dient dem Sportunterricht der Vereine und sonstiger Sportgruppen sowie der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen.

 

Während der Pfingst- und Weihnachtsferien wird die Mehrzweckanlage nicht belegt. Für die Dauer der Sommerferien bleibt diese für mindestens 4 Wochen für Reinigungs- und Überholungsarbeiten geschlossen.

§ 2 Vergabe an Sportvereine und sonstige Benutzer

Die Vergabe der Mehrzweckanlage an Sportvereine und sonstige Benutzer ist Sache des Marktes Isen. Vereine, die ausschließlich Hallensportarten wettkampfmäßig pflegen (z.B. Badminton, Geräteturnen, Basketball, Volleyball, Handball, Ringen, Tischtennis u.a.), werden bei der Hallenvergabe vorrangig berücksichtigt.

§ 3 Übungsleiter, Aufsichtspersonen, Ende Übungsstunden oder sonstiger Veranstaltungen

Ohne die verantwortlichen Übungsleiter oder die verantwortliche Person einer sonstigen Veranstaltung, die jeweils mindestens 18 Jahre alt sein muss, ist das Betreten der Mehrzweckhalle nicht gestattet.

 

Der Übungsleiter oder die verantwortliche Person einer sonstigen Veranstaltung haben jeweils als erste die Anlage zu betreten und sie als letzte zu verlassen, nachdem sie sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Mehrzweckhalle überzeugt haben.

 

Der Übungsbetrieb der Sportvereine ist so einzurichten, dass die Mehrzweckanlage spätestens um 22.00 Uhr abgeschlossen werden kann.

Bei sonstigen öffentlichen Veranstaltungen kann ein anderer Zeitpunkt vereinbart werden.

 

Die Sicherheit der Geräte ist durch die Übungsleiter laufend zu beobachten und zu überprüfen.

 

Etwaige Schäden am Gebäude oder an Einrichtungen sind sofort der Gemeindeverwaltung des Marktes Isen oder dem Hausmeister zu melden.

 

Die Namen der Übungsleiter oder verantwortlicher Personen einer sonstigen Veranstaltung sind dem Markt Isen mitzuteilen. Ein Wechsel ist ebenfalls anzuzeigen.

§ 4 Betreten der Halle, Sportkleidung

Die Mehrzweckhalle darf nur in Turnkleidung und nur mit sauberen Turnschuhen, deren Sohlen nicht abfärben, betreten werden.

§ 5 Benutzung der Geräte, Überlassung gemeindeeigener Geräte an Vereine

Eingebautes und bewegliches Großgerät kann von den Sportvereinen benutzt werden. Die Benutzung von schulverbands- und gemeindeeigenem Kleingerät (Bälle, Keulen, Seile usw.) kann aus grundsätzlichen Erwägungen NICHT gestattet werden.

 

Die Aufstellung vereinseigener Schränke und Geräte bedarf der Genehmigung durch den Markt Isen. Gemeindeeigene Schränke bleiben verschlossen.

 

Benutzte Geräte sind wieder in die Geräteräume zu verbringen.

 

Die Benutzer der Mehrzweckanlage sind zur schonenden und pfleglichen Behandlung der Einrichtung und Geräte verpflichtet.

§ 6 Ballspiele

Die in Sporthallen üblichen Ballspiele, insbesondere Basketball, Handball, Korbball, Volleyball usw. sind erlaubt, wenn Gebäude und Geräte nicht beschädigt werden.

 

In der Sporthalle ist das Fußballspiel nur gestattet, wenn spezielle Hallenfußbälle (Softbälle) verwendet werden.

§ 7 Veranstaltungen

Wettkämpfe und sportliche Veranstaltungen sowie sonstige öffentliche Veranstaltungen dürfen nur mit besonderer Genehmigung des Marktes Isen durchgeführt werden. Die Genehmigung kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden. Sie ist mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung des Marktes Isen einzuholen. 

§ 8 Sonstiges

Das Einstellen von Motorrädern und Fahrrädern ist weder in der Halle noch in den Nebenräumen erlaubt. Die Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.

 

Duschanlagen dürfen nur von den Trainings- und Wettkampfteilnehmern benutzt werden.

§ 9 Hausrecht

Ein Vertreter der Gemeinde, der Hausmeister oder die Aufsichtsperson sind berechtigt, Benutzer der Mehrzweckhalle, die dieser Ordnung zuwiderhandeln, von der Mehrzweckanlage zu verweisen.

§ 10 Haftung der Benutzer

Die Vereine und verantwortliche Personen sonstiger Veranstaltungen haften dem Markt Isen für alle aus Anlass der Benutzung entstandenen Schäden.

 

Die Vereine haften auch bei Benutzung der Mehrzweckanlage durch fremde Vereine anlässlich von Wettkämpfen und sonstigen sportlichen Veranstaltungen.  

§ 11 Verstöße

Der Benutzer kann bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Ordnung von der weiteren Benutzung der Mehrzweckanlage ausgeschlossen werden.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Mehrzweckhallenordnung tritt ab dem 01. April 2004 in Kraft. Der Hausmeister sowie die Benutzer erhalten eine Ausfertigung dieser Ordnung.

 

Isen, 24. März 2004

 

Gez. Fischer, Erster Bürgermeister

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