Folgendes ist zu beachten:
- Zuschuss wird nur gewährt für Vereinsmitglieder.
- Versicherungsschutz über den Verein (ARAG) besteht nur für Vereinsmitglieder.
- In der Regel kann ein Betreuer pro 10 Jugendliche in die Zuschussberechnung einbezogen werden
3.1. Sollte mit Privat PKW gefahren werden, sind die Fahrer wie Betreuer zu behandeln.
3.2. Der Betreuer bzw. Fahrer geht in die Zuschussberechnung nach den „Aufwendungen für Dienstreisen“ ein