4.5.3. Organisatorischer Ablauf für Maßnahmen zur Förderung der Jugendarbeit

Zu beachten ist, dass es zwei Möglichkeiten zur Förderung mittels finanzieller Mittel gibt:

  1. aus dem Bereich der Vereinsjugend(VJ) des TSV Isen,
  2. aus dem Bereich des Kreisjugendamt/Kreisjugendring(KJR) des Landkreises Erding.

Zu 1. ein Zuschuss aus der VJ ist möglich für reine sportliche- wie für Freizeitmaßnahmen. Dies gilt immer unter der Voraussetzung, es stehen Mittel zur Verfügung.

 

Zu 2. ein Zuschuss aus dem KJR ist nur möglich für Freizeitmaßnahmen und nicht für reine sportliche Maßnahmen.

 

Da diese Abgrenzung immer einer Abstimmung mit dem Vereinsjugendleiter(VJL) bedarf, hat dies bei der Antragsstellung zu erfolgen

Organisatorischer Ablauf der einzuhalten ist, sollte ein Zuschuss aus 1.u./od. 2. beantragt werden:

 

Schritt 1: Antrag frühzeitig stellen u. mit VJL abstimmen u. zwar vor Durchführung. Antrag ORGM 06-08-05 verwenden

Schritt 2: VJL händigt im Falle einer zuschussfähigen Maßnahme Teilnehmerliste aus.

Schritt 3: Nach Abschluss der Maßnahme sind die im Antrag aufgelisteten Angaben mit den Originalbelegen zur Zuschussermittlung dem VJL vorzulegen.

Schritt 4: Der VJL ermittelt den Zuschuss aus der VJ und stellt wenn möglich einen Zuschuss-Antrag beim KJR.

Schritt 5: Der Zuschuss aus der VJ wird vom VJL an die jeweilige Abteilung überwiesen.

Schritt 6: Sollte ein Zuschuss aus dem KJR gewährt werden, ist dieser über das Konto der VJ zu vereinnahmen und dann an die jeweilige Abteilung zu überweisen

 

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