Definition zur Regelung zur Verwendung des Zuschusses zur
Förderung der Jugendarbeit.
Was wird unter Maßnahmen zur Förderung der Jugendarbeit verstanden?
- Jugendturniere die von der Abteilung ausgehen und organisiert werden.
Keine vom Verband angesetzten Turniere!
-
Teilnahme an Turnieren durch Einladung anderer Vereine auf freundschaftlicher Basis.
Keine vom Verband angesetzten Turniere!
-
Jugendferienlager.
-
Jugendausflüge.
-
Jugendferienprogramme in Isen.
-
Jugendsportabzeichen für Vereinsjugend.
Kurs für die Jugend wie z.B. Rollerskate, Tanzkurse etc.?