4.5.1. Verwendung des Zuschusses zur Förderung der Jugendarbeit

lt. Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen des Markt Isen Teil B Punkt 2.

 

Auf Beschluss der Vorstandschaft am 10.07.2000 wird der Zuschuss wie folgt verwendet:

 

Der Zuschuss dient ausschließlich zur Förderung der Jugendarbeit und ist auch ausschließlich für diesen Zweck zu verwenden.

 

Damit dies sichergestellt werden kann, wird die Verwendung wie folgt geregelt:

 

1. Die Verwaltung des Zuschusses erfolgt über die Abteilung Vereinsjugend und deren Kasse. Mit diesem Vorgehen ist sichergestellt, dass dieser Zuschuss und deren Verwendung ausschließlich für die Förderung der Jugendarbeit Verwendung findet und nachvollziehbar bleibt.

2. Gelder aus diesem Zuschuss werden nur für besondere Maßnahmen zur Förderung der Jugendarbeit verwendet.

3. Die besonderen Maßnahmen sind beim Vereinsjugendleiter(VJL) schriftlich zu beantragen. → Antrag ORGM 06-08-03 verwenden

 

4. Der VJL prüft:

  • ob es sich um eine besondere Maßnahme handelt?
  • ob der beantragte Betrag im Sinne der Gesamtjugendarbeit im TSV Isen vertretbar ist
  • ob die noch zur Verfügung stehenden Mittel ausreichend sind?

5. Der VJL nimmt schriftlich Stellung:

  • Handelt es sich um eine besondere Maßnahme oder nicht, mit Begründung.
  • Keine besondere Maßnahme, kein Zuschuss!
  • Besondere Maßnahme, Zuschuss wird gewährt, Angabe der Höhe des Zuschusses

6. Zuschuss an die Abteilung über den VJL:

  • Ist die besondere Maßnahme abgeschlossen, müssen die Aufwendungen bis zur genehmigten Höhe mit Belegen nachgewiesen werden.
  • Der VJL prüft die Richtigkeit, überweist den Geldbetrages von Kasse Vereinsjugend an die Abteilungskasse u. veranlasst beim Schatzmeister schriftlich die erforderliche Buchung im Rechnungswesen.
  • Der VJL erstellt für seine Ablage einen Satz Kopien u. evt. einen für den Kreisjugendring.
  •  Die Originalbelege gehen an die Abteilung zur Aufbewahrung zurück.
  • Der VJL führt eine Übersicht über die einzelnen besonderen Maßnahmen und deren Zuschüsse aus der Kasse der Vereinsjugend.

7. Die Original-Belege für die Aufwendungen der besondere Maßnahme verbleiben in der Ablage der jeweiligen Abteilung, die auch die Aufwendungen bezahlt .

 

Die Ausgaben sind von der Abteilung ganz normale über den Kontenplan in der üblichen Quartalsmeldung an den Schatzmeister zu melden.

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