lt. Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen des Markt Isen Teil B Punkt 2.
Auf Beschluss der Vorstandschaft am 10.07.2000 wird der Zuschuss wie folgt verwendet:
Der Zuschuss dient ausschließlich zur Förderung der Jugendarbeit und ist auch ausschließlich für diesen Zweck zu verwenden.
Damit dies sichergestellt werden kann, wird die Verwendung wie folgt geregelt:
1. Die Verwaltung des Zuschusses erfolgt über die Abteilung Vereinsjugend und deren Kasse. Mit diesem Vorgehen ist sichergestellt, dass dieser Zuschuss und deren Verwendung ausschließlich für die Förderung der Jugendarbeit Verwendung findet und nachvollziehbar bleibt.
2. Gelder aus diesem Zuschuss werden nur für besondere Maßnahmen zur Förderung der Jugendarbeit verwendet.
3. Die besonderen Maßnahmen sind beim Vereinsjugendleiter(VJL) schriftlich zu beantragen. → Antrag ORGM 06-08-03 verwenden
4. Der VJL prüft:
5. Der VJL nimmt schriftlich Stellung:
6. Zuschuss an die Abteilung über den VJL:
7. Die Original-Belege für die Aufwendungen der besondere Maßnahme verbleiben in der Ablage der jeweiligen Abteilung, die auch die Aufwendungen bezahlt .
Die Ausgaben sind von der Abteilung ganz normale über den Kontenplan in der üblichen Quartalsmeldung an den Schatzmeister zu melden.