4.3.5. Einladung ehrenamtlicher Mitarbeiter zum Volksfest in Isen

Da es bei den örtlichen Vereinen üblich ist, ihre Mitarbeiter zum jährlich stattfindenden Volksfest einzuladen, wollen wir dies auch im TSV Isen so handhaben.

 

Auf Beschluss des Gesamtvorstandes am 17.11.2025 wurde folgende Regelung getroffen:

 

1. Eingeladen werden nur ehrenamtlich tätige Mitarbeiter mit einem satzungsgemäßen Wahlamt die keinerlei Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten, es wurden festgelegt:

Mitglieder der Vorstandschaft (§11 der Satzung); Abteilungsleiterstellvertreter, -schriftführer, -kassier

 

Mitarbeiter in Funktionen die für den Hauptverein notwendig sind und keiner Abteilung zugeordnet werden können, es wurden festgelegt: Fahnenabordnung, Kassenprüfer, Archivar; Sportabzeichenorganisator.

 

2. Der unter Pkt.1 genannte Personenkreis erhält Wertmarken für 1Maß Bier u. ½ Hendl.

 

3. Die Wertmarken sind ausschließlich für den unter Pkt.1 genannten Personenkreis bestimmt. Es ist ein Dankeschön für die geleistete Arbeit, die ohne jegliche Vergütung erbracht wird.

 

 

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