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Der TSV Isen von 1909 e.V. beschäftigt zur Abwicklung des Übungs-, Trainer- und Wettkampfbetriebes Übungsleiter und Übungsleiterhelfer. Die Übungsleiter und Übungsleiterhelfer sind ausschließlich selbständig tätig.
Verantwortlich für den Einsatz der Übungsleiter und Übungsleiterhelfer ist die jeweils zuständige Abteilungsleitung.
Übungsleiter mit Lizenz:
Übungsleiter/innen mit Lizenz besitzen eine gültige Übungsleiterlizenz des Bayerischen Landessportverbandes oder einer seiner Fachverbände. Soweit es sich dabei um eine Fachübungsleiterlizenz handelt, muss sie der jeweiligen Abteilung des Vereins entsprechen.
Übungsleiter ohne Lizenz:
Übungsleiter/innen ohne Lizenz besitzen keine Übungsleiterlizenz, werden aber als alleinverantwortliche Übungsleiter/in im Verein eingesetzt. Sie nehmen auch an Übungsleiterfortbildungskursen ihrer Fachrichtung teil.
Übungsleiterhelfer:
Übungsleiterhelfer/innen werden zu Unterstützung von Übungsleitern eingesetzt. Sie leiten in der Regel keine Übungs- oder Trainingsstunden eigenverantwortlich.
Die Übungsleiter müssen von den einzelnen Abteilungen beim geschäftsführenden Vorstand, mittels „Übungsleiter-Meldeformular“ angemeldet werden. Die Beschäftigung der Übungsleiter wird vom geschäftsführenden Vorstand genehmigt werden.
Zwischen den Übungsleitern/innen und dem Hauptverein wird eine Übungsleitervereinbarung abgeschlossen.
Die Übungsleiter müssen über die von ihnen abgehaltenen Übungs- und Trainingsstunden Aufzeichnungen führen.
Es dürfen nur Stunden aufgezeichnet werden, die die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinien des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst erfüllen.
Regelungen zum Einreichen der Stundennachweise werden in den Abteilungen getroffen
Die Übungsleiter u. Übungsleiterhelfer erhalten eine Vergütung, die von den Abteilungen bis Ende März, des auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahres ausbezahlt werden müssen. Als Vergütung werden festgesetzt:
5.1. Normale Übungsleiter-Vergütung (ohne Zusatzausbildung).
Übungsleiter mit Lizenz 7,00€
Übungsleiter ohne Lizenz 3,30€
Übungsleiterhelfer 2,20€
Jeweils je abgehaltener Übungs- oder Trainingsstunde.
5.2. Spezifische Regelungen
Für besondere Sportangebote (z.B. Kursangebote, Koronarsport etc.) kann den Übungsleitern eine höhere Vergütung ausbezahlt werden. Eine höhere Vergütung darf nur ausbezahlt werden, wenn darüber ein protokollierter Beschluss der Abteilungsleitung vorliegt.
Es bleibt den Abteilungsmitglieder-Versammlungen vorbehalten durch Beschluss eine von diesen unter „5. Vergütung“ abweichende Vergütung festzulegen, sofern es die Abteilungsfinanzen zulassen.
Sofern die Haushaltslage des Vereins es zulässt können auf Beschluss der Vorstandschaft für das jeweils abgelaufene Haushaltsjahr „Sonderprämien“ an die Übungsleiter bezahlt werden.
Der/die Übungsleiter/in und Übungsleiterhelfer/in haben auf die Einhaltung der Benutzerordnungen der dem Verein zur Nutzung überlassenen Sporteinrichtungen zu achten.
Sie sind verantwortlich für ordnungsgemäße Beschaffenheit der benützten Sportgeräte. An Gebäuden, Sportanlagen oder Geräten verursachte oder festgestellte Schäden sind dem Hausmeister oder der Vereinsleitung unverzüglich anzuzeigen.
Diese Regelung ersetzt die bisherige Regelung zum Einsatz von Übungsleitern und ist gültig ab 01.01.2008.
FG120326 Werden in Kürze hinterlegt
FG120326
Conny Cronauer (Donnerstag, 12 März 2026 21:58)
Vergütung: Ab welcher Gruppengröße/Anzahl Teilnehmer erfolgt die Vergütung?
Ab wieviel Teilnehmer weitere Trainer bzw. Übungsleiterhelfer?