Diese Regelung ist noch in Überarbeitung

4.3.1. Kursangebote

 1 Grundsätzliches:

  • Nutzung der Sportstätten wie, Schulturnhalle, Mehrzweckhalle und Freizeitheim ist nur über den TSV Isen möglich.
  • Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Übungsleiter/in im TSV Isen, sind vor Beginn mit einer Übungsleitervereinbarung – ORGM 05-03 zu regeln.
  • Geregelt ist die Vergütung für den Übungsleiter/in in ORGM 06-01 Pkt.5. In ORGM-06-01 wird die Vergütung für – besondere Sportangebote – angesprochen.

2 Sportangebote:

  • Sportangebote die zum festen Programm-Angebot einer Abteilung gehören, können von allen Vereinsmitglieder ohne zusätzliche Gebühren genutzt werden.

3 Kursangebote;

  • Kursangebote gehören nicht zum festen Sportprogramm einer Abteilung.
  •  Kurse werden nur für einen begrenzten Zeitraum angeboten
  •  Kurse können nur mit zusätzlichen Gebühren für Vereinsmitglieder sowie Nichtmitglieder in Anspruch genommen werden.
  •  Kurse sind im Hallenbelegungsplan und anderen Veröffentlichungen mit „Kurs“ zu kennzeichnen.
  •  Kursangebote sind ausnahmslos vor Beginn vom Geschäftsführenden Vorstand (GEVO) zu genehmigen!

4 Kursgebühren:

  • Diese sind so zu gestalten, dass sie für Vereinsmitglieder niedriger und für Nichtmitglieder höher sind.
  • Für Nichtmitglieder sind die Gebühren für Kurskarten des BLSV zu berücksichtigen.
  • Kurskarten sind aus versicherungsrechtlichen Gründen erforderlich.

5 Übungsleitervergütung für Kursangebote:

  • Kurse werden mit dem Ziel angeboten, dass sie zusätzliche Einnahmen (in angemessener Höhe für einen gemeinnützigen Verein) für den selbständig tätigen Übungsleiter (Obergrenze des Übungsleiterfreibetrages pro Jahr ist € 3.000,-) und den TSV Isen erwirtschaften, ohne das der übliche Einsatz des/der Übungsleiter/in darunter leidet.

6 Abrechnung von Kursen:

  • Kurse sind generell gesondert abzurechnen. Einnahmen und Ausgaben sind zu buchen!
  •  Kurse werden jeweils nach Kursende und Vorlage der „Abrechnung für Blockkurse“ mit € 15.- pro geleisteter Übungsleiterstunde abgerechnet, und an den Übungsleiter überwiesen.
  •  Der/die Übungsleiter/in erhält nach Abschluss eines Kurses pro abgehaltener Kursstunde € 15,-.
  •  Die Variable Übungsleitervergütung wird am Jahresanfang für das zurückliegende Jahr mit den geleisteten Übungsleiterstunden für das Sportprogramm, -ohne Stunden für Kurse- für ein Kalenderjahres ausbezahlt.
  •  Sollte die Endabrechnung eines Kurses (Einnahmen abzüglich Aufwendungen) einen Überschuss ergeben, kann eine Sonderprämie an den Übungsleiter/in ausbezahlt werden.

Achtung: variable Übungsleitervergütung plus Vergütung aus Kursen und eventuelle Sonderprämie dürfen den Betrag von € 3.000,- nicht übersteigen! Siehe Übungsleiterfreibetrag.

 

10.09.2013 Übungsleiterfreibetrag angepasst

20.10.2025 Übungsleiterfreibetrag angepasst

 


Hier bitte Verbesserungs- und Streichvorschläge hinterlegen

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