1 Grundsätzliches:
- Nutzung der Sportstätten wie, Schulturnhalle, Mehrzweckhalle und Freizeitheim ist nur über den TSV Isen möglich.
- Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Übungsleiter/in im TSV Isen, sind vor Beginn mit einer Übungsleitervereinbarung – ORGM 05-03 zu regeln.
- Geregelt ist die Vergütung für den Übungsleiter/in in ORGM 06-01 Pkt.5. In ORGM-06-01 wird die Vergütung für – besondere Sportangebote – angesprochen.
2 Sportangebote:
- Sportangebote die zum festen Programm-Angebot einer Abteilung gehören, können von allen Vereinsmitglieder ohne zusätzliche Gebühren genutzt werden.
3 Kursangebote;
- Kursangebote gehören nicht zum festen Sportprogramm einer Abteilung.
- Kurse werden nur für einen begrenzten Zeitraum angeboten
- Kurse können nur mit zusätzlichen Gebühren für Vereinsmitglieder sowie Nichtmitglieder in Anspruch genommen werden.
- Kurse sind im Hallenbelegungsplan und anderen Veröffentlichungen mit „Kurs“ zu kennzeichnen.
- Kursangebote sind ausnahmslos vor Beginn vom Geschäftsführenden Vorstand (GEVO) zu genehmigen!
4 Kursgebühren:
- Diese sind so zu gestalten, dass sie für Vereinsmitglieder niedriger und für Nichtmitglieder höher sind.
- Für Nichtmitglieder sind die Gebühren für Kurskarten des BLSV zu berücksichtigen.
- Kurskarten sind aus versicherungsrechtlichen Gründen erforderlich.
5 Übungsleitervergütung für Kursangebote:
- Kurse werden mit dem Ziel angeboten, dass sie zusätzliche Einnahmen (in angemessener Höhe für einen gemeinnützigen Verein) für den selbständig tätigen Übungsleiter (Obergrenze des
Übungsleiterfreibetrages pro Jahr ist € 3.000,-) und den TSV Isen erwirtschaften, ohne das der übliche Einsatz des/der Übungsleiter/in darunter leidet.
6 Abrechnung von Kursen:
- Kurse sind generell gesondert abzurechnen. Einnahmen und Ausgaben sind zu buchen!
- Kurse werden jeweils nach Kursende und Vorlage der „Abrechnung für Blockkurse“ mit € 15.- pro geleisteter Übungsleiterstunde abgerechnet, und an den Übungsleiter überwiesen.
- Der/die Übungsleiter/in erhält nach Abschluss eines Kurses pro abgehaltener Kursstunde € 15,-.
- Die Variable Übungsleitervergütung wird am Jahresanfang für das zurückliegende Jahr mit den geleisteten Übungsleiterstunden für das Sportprogramm, -ohne Stunden für Kurse- für ein
Kalenderjahres ausbezahlt.
- Sollte die Endabrechnung eines Kurses (Einnahmen abzüglich Aufwendungen) einen Überschuss ergeben, kann eine Sonderprämie an den Übungsleiter/in ausbezahlt werden.
Achtung: variable Übungsleitervergütung plus Vergütung aus Kursen und eventuelle Sonderprämie dürfen den Betrag von € 3.000,- nicht übersteigen! Siehe Übungsleiterfreibetrag.
10.09.2013 Übungsleiterfreibetrag angepasst
20.10.2025 Übungsleiterfreibetrag angepasst