4.2.5 Regelungen zu Abteilungsumlagen

In der Vorstandsitzung am 17.11.2025 wurden folgende Regelungen zu den Abteilungsumlagen beschlossen

Umlage Mitgliedsbeiträge

Da der Hauptverein die Kosten für die Kostenbeteiligung für die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen komplett übernimmt und nicht auf Abteilungen umlegt, wurde von der Mitgliederversammlung am 06.04.2025 eine Beitragserhöhung beschlossen. Deshalb muss auch die Umlage der Mitgliedsbeiträge an die Abteilungen neu geregelt werden.

 

Bisheriger Einbehalt HV

  • U14 = 3 €
  • U18 = 5 €
  • Ü18 = 10 €

Einbehalt HV ab 2026

U14 = 21 € (3 € + 18 € Beitragserhöhung 2026)

U18 = 30 € (5 € + 25 € Beitragserhöhung 2026)

Ü18 = 30 € (10 € + 20 € Beitragserhöhung 2026)

 

Umlage an die Abteilungen:

  • 80% des errechneten Gesamtbeitragsaufkommens abzüglich Einbehalt HV für das laufende Kalenderjahr je Abteilung nach dem 1. Beitragseinzug im Frühjahr
  • Spitzrechnung und restliche 20% nach zweitem Einzug im Herbst

ÜL-Umlagen:

Ab 2025 wird der von Freistaat und Landkreis je Lizenz gewährte Betrag zu 100 % auf die jeweilige Abteilung umgelegt.

 

Zeitpunkt: Umlage nach dem Bescheid.

 

Der Bescheid erfolgt üblicherweise im Herbst. Danach sind die genauen Beträge, der Wert der Lizenzen und die Anzahl der anerkannten Lizenzen bekannt und können genau umgelegt werden. 

 


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